Seit dem EU-Beitritt Ungarns und der Tschechischen Republik am 1. Mai 2004 ist die Mitfinanzierung der Kuren im Land der Magyaren durch deutsche Krankenkassen möglich.
Die besonderen Heilwirkungen, günstigen Preise, gute Qualität, Tradition und deutsche Sprachkenntnisse in westungarischen Kurorten überzeugen sowohl Patienten wie Krankenkassen.
Schon vor dem Arztbesuch sollten Sie Informationen über die Kurorte, deren Indikationen und Kontraindikationen parat haben, diese stellen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Fragen Sie außerdem vorher Ihre Krankenkasse, welche Leistungen und Kosten bei einer Auslandsbehandlung übernommen werden und lassen Sie sich ein Antragsformular "ambulante Badekur" von der Krankenkasse geben.
Ihr Arzt prüft, ob Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine Kur erfüllen. Wenn er eine Kur verordnet, stellt der Patient gemeinsam mit dem Arzt einen Kurantrag an Ihre Krankenkasse.
Geben Sie bereits im Antrag den von Ihnen gewünschten Kurort an. Bad Hévíz, Bad Bük, Bad Zalakaros, Hajduszoboszlo in Ungarn und Marienbad, Franzensbad, Karlsbad und Joachimsthal in Tschechien erfüllen die folgenden, notwendigen Voraussetzungen:
Erfüllt der Patient die gesetzlichen Voraussetzungen, wird die Kur genehmigt. Die Krankenkasse übernimmt nun die Kosten für das medizinische und therapeutische Programm.
Der Patient trägt lediglich den gesetzlich geregelten Eigenanteil. In der Regel wird ein Zuschuss zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Kurtaxe oder Verpflegung gewährt. Je nach Versicherer sind dies bis zu 13 Euro pro Tag.
Die Aufwendungen für die Kur zahlt der Patient zunächst aus eigener Tasche. Nach Abschluss der Behandlungen werden die Kosten, nach Einreichen der Rechnung, von der Krankenkasse erstattet. Sie erhalten auf Verlangen vom Heilbad eine detaillierte Rechnung über die Arzt- und Behandlungskosten und getrennte Hotelrechnung. Zusätzlich benötigt die Krankenkasse einen Nachweis der einzelnen Anwendungen samt Diagnose und Abschlussbericht. Diesen erhalten Gäste vom leitenden Arzt der jeweiligen Kurabteilung des Hotels beziehungsweise Thermalbades.
Jeder EU-Bürger darf sich in den übrigen EU-Mitgliedstaaten auch zahnärztlich behandeln lassen. In Ungarn ist der Zahnersatz aufgrund der niedrigen Lohnkosten wesentlich günstiger. Es ist nun möglich, bei der Krankenkasse eine Kostenbeteiligung zu beantragen. Ein Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden.